Archivierung nach GoBD
Seit dem 01.01.2015 gelten neue Regeln für die Archivierung von digitalen Belegen.
Dies beinhaltet sowohl E-Mails, Dateien, gescannte Dokumente und vieles mehr. Als kompetenter Ansprechpartner für die digitale Archivierung erarbeiten wir mit namhaften Herstellern und Dienstleistungsunternehmen einen Leitfaden, denen wir Ihnen gern zur Verfügung stellen.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns info@i-tresor.de