Info zu GoBD

Info zu GoBD – Alles neu – Pflichten der Archivierung nach GoBD (Ersatz GdpDU)

Mit Einführung des GoBD zum 01. Januar 2015 ergeben sich neue Pflichten zur Aufbewahrung und Verarbeitung von steuerrelevanten Daten.

Es wurden hierbei drei neue Hauptbereiche festgelegt:

  • Aufbewahrung elektronischer Unterlagen
  • Führung der elektronischen Buchhaltungsaufzeichnungen
  • Verantwortlichkeiten für die vorgenannten Bereiche

Wichtig sind neben den neuen Anforderungen vor allem die Verfahrensdokumentation, die zeitnahe Buchung und Verarbeitung, als auch Verantwortlichkeiten für Teilbereiche. Die neue Verordnung betrifft ALLE Unternehmen in Deutschland.

Die Informationen beleuchten die steuerlichen Anforderungen als auch technischen Anforderungen der GoBD.

 

 

Hier finden Sie ein PDF über die strengeren Buchführungsregeln zum runterladen:

I.TRESOR-Die strengeren Buchführungsregeln ab 2015 durch die GoBD

 

 

Veritas Partner Silver Logo